Startseite Therapie Kurtermine Wir über uns Service Kontakt

 






Antragsverfahren

Ihr Weg in die Vorsorgeklinik "Haus Waldmühle"

Antrag

Wenn Sie eine Vorsorgemaßnahme beantragen müssen, können Sie sich bei den Beratungsstellen der Caritas oder der anderen Wohlfahrtsverbänden beraten lassen. Diese geben Auskunft über das Antragsverfahren, unterstützen Sie auf Wunsch bei der Beantragung und helfen bei einer optimalen Vorbereitung auf die Behandlung. Wir nennen Ihnen gerne eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Finanzierung

Finanziert werden die Maßnahmen von den Krankenkassen. Das am 01.08.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter oder Väter stellt die Vollfinanzierung entsprechender Leistungen, die in Einrichtungen des Müttergenesungswerks und in gleichartigen Einrichtungen erbracht werden, für alle anspruchsberechtigten Mütter sicher. Pro Tag müssen Frauen eine Eigenbeteiligung von 10,- EUR zahlen, von der sie je nach finanzieller Lage aber auch befreit werden können.

Tipps zum Antragsverfahren

  • Anträge auf stationäre Vorsorge oder Rehabilitation werden bei der jeweiligen Krankenversicherung gestellt.
  • Ein ärztliches Attest bescheinigt die Notwendigkeit der Maßnahmen. Vordrucke erhalten Sie in den Beratungsstellen oder in unserem Download-Bereich .
  • Teilweise erfolgt eine Überprüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung.
  • Nach der Bewilligung durch die Krankenkasse kann eine Vermittlung und Platzreservierung durch die Beratungsstelle vorgenommen werden. Freie Termine können Sie schon davor erfragen.
  • Lehnen die Leistungsträger die beantragte Maßnahme aus nicht nachvollziehbaren Gründen oder unbegründet ab, besteht wie in jedem Verwaltungsverfahren die Möglichkeit des Widerspruchs.
  • Während Ihres Aufenthaltes haben Sie als Familie Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Im Bereich der Caritas werden Leistungen zur Haushaltshilfe in der Regel über die Fachdienste der Familienpflege erbracht.
  • Auch nach der stationären Behandlung bieten Ihnen die Beratungsstellen Begleitung an. Im Rahmen der „Therapeutischen Kette“ wird der Erfolg Ihrer Maßnahme im Alltag gesichert.